Unsere Energiepreise steigen immer mehr an. Bis vor einigen Jahren gab es für den Kunden auch keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren. Inzwischen hat sich auf diesem Gebiet aber sehr viel geändert. Genau wie alle anderen Märkte, sollte man auch Gasmärkte öfters prüfen.

Das hat sich vor einiger Zeit auch das Kartellamt gesagt. Bei einer Prüfung wurde festgestellt, dass den Verbrauchern günstiges Gas vorenthalten wurde. In diesem Fall hat das Kartellamt aber keine Bußgelder verhängt, sondern hat den Verbrauchern günstiges Gas verschafft. Insgesamt mussten 29 Gasversorger an ihre Kunden 127 Millionen Euro zurückzahlen. Die Art der Rückzahlungen konnten die Gasversorger selber wählen. Es gab die Möglichkeit den Kunden Gutschriften auf zukünftige Gaspreise zu geben oder es wurden in entsprechender Höhe Preiserhöhungen verschoben.

Verschiedene Gasanbieter haben auch den Kunden günstiges Gas angeboten, indem sie ihre Strompreise wieder gesenkt haben. Dank dem Internet haben auch Verbraucher die Möglichkeit Gaspreise öfters Prüfen zu können. Davon sollte auch jeder Kunde Gebrauch machen, denn ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter ist inzwischen recht einfach. Mit dem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann man mit dazu beitragen, das die Gasanbieter günstiges Gas anbieten müssen, denn kein Anbieter kann es sich leisten, dass ihm die Kunden weglaufen. Auch das Kartellamt wird in der Zukunft Gasmärkte öfters prüfen, um erneute Preisabsprachen zu ahnden und vor allem dafür zu sorgen, dass die gezahlten Gutschriften nicht in anderer Form von den Kunden zurückgeholt werden.